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DSGVO

Die DSGVO acht Jahre danach: die DSFA als Gattung statt Formular, die Privatsphäre der anderen, und ein Digital Omnibus, der keine Amnestie ist.

Die DSGVO ist die Norm, die alle zu kennen behaupten und die fast niemand über die Einwilligung hinaus liest. Mich interessiert der Rest: Erwägungsgrund 71, die DSFA, die geschrieben und nicht ausgefüllt wird, die Rechtsgrundlage, die entschieden wird, bevor die Spalte in der Datenbank existiert. Acht Jahre danach ist sie noch immer das Rückgrat des gesamten europäischen Pakets, und der Digital Omnibus, der sie nachbessert, ist keine Amnestie. Ich schreibe von der Seite derer, die entwerfen müssen, mit Kunden aus Verwaltung und Gesundheitswesen, die sich keinen Fehler leisten können.

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